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Escort Support: Mo.-Fr. 10-18 Uhr [Sa., So., Feiertage 13-16 Uhr] | +49 1515 0722181 | office@tia-escort.de

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ProstSchG | Rechte & Pflichten

ProstSchG | Rechte & Pflichten [Escorts & Agenturen]

Am 1. Juli 2017 ist bundesweit das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz werden alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.

Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.

Kernpunkte | neues Gesetz


  • Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige.
     
  • Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin bzw. des Betreibers.

Die Anmeldung für die Tätigkeit als Escort können ab sofort beim Rhein- Kreis Neuss Ordnungsamt getätigt werden. Für die zuvor wahrzunehmende Gesundheitsberatung für Escortmodels ist das Kreisgesundheitsamt zuständig [meist im gleichen Dienstgebäude angesiedelt – Achtung Termin vorher vereinbaren].

Wesentliche Eckpunkte des ProstSchG [NRW]:


  • Escorts müssen bundesweit ab dem 1. Juli ihr Tätigkeit anmelden. Wer bereits vor dem 1. Juli 2017 der Escorttätigkeit nachgegangen ist, hat für die Anmeldung zeit bis zum 31. Dezember 2017.
     
  • Wer erst nach dem 1. Juli 2017 beginnt, muss sich vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Escort Dates vorwiegend ausgeübt werden. Für die Anmeldung entstehen den Escortdamen in NRW keine Gebühren [in anderen Bundesländern kann dies anders ausfallen].
     
  • Bei der Anmeldung muss die Behörde ein Informations- und Beratungsgespräch mit der oder dem Escort führen. Escortladies sollen dabei informiert werden über Rechte und Pflichten, die bei einer Tätigkeit in der Prostitution von Bedeutung sind (z.B Krankenversicherung, soziale und gesundheitliche Beratung, Steuerpflicht). Die Informationen sollen den Escortmodels in geeigneter Form sowie in einer Sprache zur Verfügung gestellt werden, die sie verstehen können.

Escorts erhalten eine Anmeldebescheinigung, die bei der Tätigkeit mitgeführt werden muss. Auf wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung [Pseudonym] ausgestellt werden, wobei der Aliasname frei gewählt werden kann. Die Aliasbescheinigung kann an Stelle der Anmeldebescheinigung mitgeführt werden.

Vor der ersten Anmeldung ihrer Tätigkeit, müssen Escorts eine Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt wahrnehmen. Auch die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung muss bei der Tätigkeit als Escort mitgeführt werden. Auch sie wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt, Gebühren werden hierfür in Nordrhein-Westfalen nicht erhoben

Wie lange die Anmeldung gültig ist und wann die Gesundheitsberatung wiederholt werden muss, ist abhängig davon, ob das Escortmodel unter 21. Jahre oder älter ist.

Kondompflicht

Ab dem 1. Juli müssen Escort Models und ihre Kunden zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr. Die bloße „Handmassage“ zählt hierzu nicht und fällt demnach auch nicht unter den Anwendungsbereich des § 32. Betreiber von Escprtgewerben sind verpflichtet, auf das Tragen von Kondom hinzuwirken und auf die Kondompflicht hinzuweisen.